Mähroboter & Co.

Igel sind nacht- und dämmerungsaktive Wildtiere. Bei Gefahr ziehen sie sich zu einem ‘Stachelball’ zusammen und bleiben an Ort und Stelle liegen. Begegnet ihnen ein Mähroboter bei ihrer nächtlichen Futtersuche oder kommt ihnen gar ein Fadentrimmer zu nah, werden sie oft schwer verletzt!

Mähroboter

Die Hersteller von Mährobotern werben damit, dass ihre Geräte bei Hindernissen stoppen. Ein Nachtfahrverbot wäre somit angeblich unnötig. Laut Stiftung Warentest haben jedoch viele Modelle grobe Sicherheitsmängel (Test 04/2024). Dieses Versagen von Schutzfunktionen kann sowohl für Menschen als auch für Tier und insbesondere für den Igel, schlimmste Folgen haben.

Deshalb fordern wir ein Nachtfahrverbot für Mähroboter!

Wir brauchen hier keine Studien oder Testergebnisse. Für uns sind solche Schnittverletzungen an der Tagesordnung. Leider schreien Igel nicht, wenn sie verletzt werden, sondern leiden stumm. Manchmal vergehen Tage, bis so ein schwer verwundetes Tier zu uns kommt, meistens verenden sie jedoch qualvoll, ohne je gefunden zu werden.

Die Anwender dieser Geräte bekommen leider selten mit, wenn ein Igel verletzt wurde.

Ein weiteres ‘Problem’ sind kleine Igelkinder, die auch manchmal tagsüber aus dem Nest kommen, um ihre nahe Umwelt zu erkunden.

Sie können diesen Geräten nichts entgegensetzen und werde einfach überfahren.

Rasentrimmer, Fadentrimmer, Motorsensen

So mancher schlafende Igel , der es sich tagsüber unter einem Gebüsch gemütlich gemacht hat wir durch einen Rasentrimmer schwer verletzt.

Wir möchten Ihnen den Anblick von diesen fürchterlich zugerichteten Kreaturen ersparen und haben uns gegen die Veröffentlichung von Schockbildern enschieden. Abgetrennte Gliedmaßen, zertrümmerte Kiefer, aufgeschlitzte Körper, all das ist nur schwer zu ertragen und gehört doch leider zum Alltag einer jeden Igelstation.

Bitter aber wahr: Die hohen Tierarztkosten trägt allein der Verein und ist auf Spenden angewiesen!

Die Schmerzen und das Leid muss der Igel ertragen!

Das Wildtier Igel gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz §44 zu den besonders schützenswerten Arten.

(1) Ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, ZU VERLETZEN, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

(2) Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Deshalb die eindringliche Bitte:

  • Mähroboter nur tagsüber und nur unter Beobachtung laufen lassen.
  • Nicht unter Büschen und Hecken mit Fadentrimmer/Freischneider mähen!

–> wenn Sie nicht darauf verzichten wollen, dann sollte dieser Bereich vorab gründlich nach Igeln abgesucht werden!


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